Hausordnung

HAUSORDNUNG der THRS Leverkusen

Alle sollen sich an unserer Schule wohlfühlen. Wir wollen respektvoll und erfolgreich miteinander lernen.

So verhalte ich mich… Das ist verboten… Das bringe ich nicht mit…

·         Ich gehe höflich und respektvoll mit anderen Menschen um.

·         Ich übe keine Gewalt aus, weder körperlich noch mit Worten, auch nicht „aus Spaß“.

·         Ich löse Streit friedlich, ohne Gruppenbildung ggf. mit Hilfe der Paten/ Lehrpersonen.

·         Bei Problemen/ Gefahr hole ich Lehrpersonen zur Hilfe.

·         Ich bewege mich im Gebäude leise, renne/ tobe nicht.

·         Ich benutze mein Handy/ meine Smartwatch/ andere elektronische Geräte auf dem Schulgelände nur mit Erlaubnis der Lehrpersonen.

·         Ich verlasse das Schulgelände nur nach Schulschluss oder mit Erlaubnis einer Lehrperson

·         Ich komme pünktlich zum Aufstellplatz bzw. zum Unterricht.

·         Ich kleide mich angemessen, respektvoll und gepflegt und trage im Gebäude keine Kappen/ Kapuzen/ Mützen.

·         Ich halte mich nicht länger als nötig in den Toilettenräumen auf.

·         Auf dem Schulgelände kaue ich keinen Kaugummi.

·         Ich gehe sorgsam mit Gegenständen, Tieren und Pflanzen auf dem Schulgelände um und schütze die Umwelt.

·         Auf dem Schulweg/ bei Ausflügen repräsentiere ich die THRS, verhalte mich angemessen und wahre den guten Ruf der Schule.

·         Gewalt jeder Art, z.B.:

–          alle Arten von Schlägen und Kämpfen (auch Spaßkämpfe, Nackenklatscher usw.)

–          andere Personen schubsen, zu Fall bringen, festhalten oder einsperren

–          andere Personen bedrohen, belästigen oder mobben

–          andere Personen mit Dingen bewerfen/ nass spritzen

·         Bei Gewalt gegen andere Personen tatenlos zuschauen/ diese filmen/ Täter anfeuern

·         fremdes Eigentum/ Schul-eigentum entwenden oder beschädigen

·         Pflanzen/ Tiere schädigen/verletzen

·         Essen/ Müll herumwerfen

 

·         Spray- oder Sprühdosen  (auch kein Deospray) oder andere Chemikalien

·         Vapes/ Zigaretten/ sonstige Tabakwaren, Alkohol oder Drogen (s. auch §54 Schulgesetz NRW)

·         Waffen, Waffenattrappen, Spielzeugwaffen (s. auch Waffengesetz BGB), dazu zählen:

–          Gegenstände, die Angst/ Bedrohung auslösen können

–          Gegenstände, die man als Waffen benutzen könnte/ mit denen man andere verletzen könnte

Beispiele:

–          Messer aller Art

–          Elektroimpulsgeräte (Elektroschocker, Spielzeugschocker, Laserpointer)

–          Werkzeuge

–          Wasserpistolen

·         In Deutschland verbotene Symbole/ Gegenstände

·         Feuerzeuge, Streichhölzer, Brennstoffe

Konsequenz:

Das Nicht- Beachten führt zu Klassenbucheinträgen und kann zu weiteren Maßnahmen (z.B. Elterngesprächen, Teilkonferenzen, Schulverweisen) führen.

Konsequenz:

Verbotene Gegenstände werden abgenommen und können von Erziehungsberechtigten innerhalb einer Woche im Sekretariat abgeholt werden. Bei gefährlichen Gegenständen halten wir Rücksprache mit der Polizei. Im Verdachtsfall darf die Tasche durchsucht werden.